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Entwicklungsstand:
Nach Gesprächen mit interessierten Marktteilnehmern (freie Vermögensverwalter, Banken etc.) sind bisher zwei grundlegende Modelle entwickelt worden, deren gemeinsames Ziel die präventive Kontrolle von Rechtsrisiken marktgängiger und prospektierter Kapitalanlagen ist:
1. Personale Variante ALC
Mit dem sogenannten Treuhandmodell kann der einzelne Anleger oder eine Anlegergruppe (z.B. Familienverband), innerhalb derer keine rechtlich bedeutsamen Interessenkollisionen bestehen, den Rechtsanwalt beauftragen, nach dem Modell Assets Legal Control die Bestandteile des Vermögens oder eines Vermögensteils sowie geplanter Käufe (z.B. in das Wertpapierdepot) rechtlich zu überprüfen und diese Überprüfung stets zu aktualisieren. Der Prüfumfang wird frei vereinbart. Gegebenenfalls kann dieses Mandat durch eine Außenvollmacht und Weisungsrechte gegenüber dem Vermögensverwalter oder Aufträge zur Beseitigung von Rechtsrisiken (Änderung von Verwalterverträgen, internes Stopp Loss etc.) ergänzt werden.
Dieses Modell eignet sich für Anleger mit einer langfristigen Perspektive und der konservativen Einstellung, dass man die Elemente des eigenen Depots sorgsam auswählen muss. Wer z.B. seine Depotwerte oft an- und verkauft, weil ihn der Kursgewinn und nicht der wirtschaftliche Wert der Beteiligung interessiert, kann aus diesem Modell keinen echten Nutzen ziehen.
2. Objektbezogene Variante ALC
Das zweite Modell ist z.B. für Berater, institutionelle Vermögensverwalter oder auch Pensionsfonds geeignet, die ihren eigenen Sicherheitsstandard mit einer ergänzenden rechtlichen Prüfung des jeweiligen Assets (Wertpapier, Fonds) optimieren wollen. Denn der wirtschaftlich geschulte Berater hat regelmäßig keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz und ist aufgrund seiner zeitlichen Belastung regelmäßig nicht zu einer genauen - auf Rechtsrisiken focussierten - Prüfung der Prospekte nach dem Investmentgesetz in der Lage. Mit der Offenlegung der Zweigleisigkeit aus wirtschaftlichem Rat und Rechtsrat, den der Kunde optional zur Beratungs- oder Verwaltungsleistung hinzuwählen kann, entlastet sich der wirtschaftliche Berater.
Um die Rechtsberatung ALC auch kleineren Anbietern im Interesse von deren Kunden zugänglich zu machen, wurde ein Stufenmodell entwickelt. Der - z.B. - Vermögensverwalter berechnet seine Verwaltergebühr plus eine Pauschale für ALC. Intern gibt es drei Prüfstufen, die aufeinander aufbauen. Auf der ersten Stufe werden die negativen oder positiven Weichenstellungen geprüft, z.B. das Verlustrisiko, die Bonitätsrisiken bei möglichen Anspruchsgegnern etc., diese Stufe ist typischerweise in der Pauschale erfasst. Die Stufe 2 ist die Vollprüfung des Prospekts, die Stufe 3 die Vollprüfung des Assets anhand aller beschaffbaren Informationen.
Zulassung Europäische Union
ALC - Allgemein
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