KANZLEI DR. GALLANDI
Aktuelles

Das Thema verdeckte Provisionen, sogenannte Innenprovisionen, begegnete Rechtsanwalt Dr. Gallandi bei einer seiner ersten Prozesse 1984 als Verteidiger eines Angeklagten, dem das Verbergen von Innenprovisionen im Rahmen eines Subventionsantrages vorgeworfen wurde. Nach und nach wurde es ein Hauptthema der Kanzlei, zunächst im Bereich der Warentermingeschäfte, dann bei Immobilien und Immobilienfonds. Der Spitzenreiter einer verdeckten Innenprovision bei einer Wohnung lag bei 47 % des notariellen Kaufpreises, Vermittler war eine Bank.

Im Zuge der Finanzkrise hat sich die allgemeine Sensibilität für verborgene Provisionen bei Kapitalanlagen erhöht. Vermittler bieten bevorzugt nach wie vor Produkte an, bei denen hohe Provisionen anfallen. Verborgene Provisionen gibt es auch bei der Vermögensverwaltung sowie bei banküblichen Beratungen, die auf den Abschluss von Wertpapierkäufen zielen, damit die Bank die Provision bekommt.

Die Gegenbewegung setzt auf Beratung, das heißt eine verbeugende Tätigkeit, die den Schaden vermeidet, während bisherige Strategien die oft vergebliche Hoffnung auf einen Schadensausgleich im Gerichtswege in den Mittelpunkt rückten. Diese Gegenbewegung, zum Teil weg von den Banken, aber auch auf Initiative einzelner Bankhäuser, ist geeignet, im Markt eine neue Form der Transparenz im Kapitalanlagegeschäft zu schaffen und die strukturelle Überlegenheit und Intransparenz der provisionsorientierten Anbieter abzubauen. Wenn der Leser dieser Zeilen hierzu etwas mitzuteilen hat, bitte ich um Nachricht unter volker (at) gallandi.de.